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Symbolbild Baukindergeld: Euroscheine liegen neben einem Kreidebild von Kindern, die neben einem Haus stehen

Baukindergeld – So nutzen Sie die neue Förderung für Familien

Letzte Aktualisierung am 15. August 2019 von

Mit dem neuen Baukindergeld können Familien ab sofort einen Zuschuss vom Staat auf Bauprojekte erhalten. Dadurch soll der Erwerb oder Bau von Immobilien für Familien wieder attraktiver werden. Aber, was hat es eigentlich mit dem Baukindergeld auf sich und unter welchen Voraussetzungen kann eine Familie das Baukindergeld beantragen?

Wie viel Geld bringt das Baukindergeld?

Mit dem Baukindergeld können Alleinerziehende und Familien mit Kindern einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro pro Kind auf ihr Bauprojekt erhalten. Dieser Zuschuss von 12.000 wird über zehn Jahre lang in Jahresraten von 1200 Euro ausgezahlt. Das Baukindergeld ist deshalb so attraktiv, da die Eltern den Zuschuss nicht zurückzahlen müssen.

Das Baukindergeld gilt dabei nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien. Natürlich auch für Eigentumswohnungen. Je mehr Kinder zu der Familie gehören, desto höher fällt der Zuschuss letztlich auch aus. Eine maximale Anzahl an Kindern, für die ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden kann, besteht nicht.

Welche Voraussetzungen müssen für das Baukindergeld erfüllt werden?

Grundvoraussetzung für das neue Baukindergeld ist der Erwerb einer Immobilie oder der Start eines Bauprojekts ab dem Jahr 2018. Konkret bedeutet das, um davon zu profitieren, müssen Sie frühestens am 1. Januar 2018 den Kaufvertrag unterschrieben beziehungsweise die Baugenehmigung erhalten haben.

Zusätzlich gelten folgende Kriterien für das Baukindergeld:

  • Sie dürfen noch keine andere Immobilie besitzen und müssen selbst in der neuen Immobilie leben
  • In Ihrem Haushalt leben ein oder mehr minderjährige Kinder, für die Sie regulär Kindergeld beziehen
  • Die Immobilie befindet sich in Deutschland
  • Sind wohnen bereits in der Immobilie
  • Das Haushaltseinkommen Ihrer Familie darf bei einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro pro Jahr betragen. Für jedes weitere Kind steigt diese Maximalgrenze des Haushaltseinkommens um 15.000 Euro
  • Das Haus darf sich früher nicht im Besitz eines Haushaltsmitglieds befunden haben oder sich im Moment im Besitz von Verwandten befinden

Das Haushaltseinkommen bezieht sich auf das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres.

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Wie kann das Baukindergeld beantragt werden?

Das Baukindergeld können Sie über die KfW-Bank beantragen, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wichtig ist, dass diese am Tag der Antragstellung gelten. Das heißt Sie stellen den Antrag für das Baukindergeld erst nachdem Sie das Eigenheim oder die Wohnung gekauft beziehungsweise das Haus gebaut haben. Außerdem müssen Sie die Immobilie an diesem Tag bereits bewohnen. Außerdem kann die Förderung auch nur für Kinder beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits im Haushalt leben, nicht für Kinder, die erst danach geboren werden.

Die Beantragung des Baukindergeldes funktioniert dann wie folgt:

  • Sie melden sich bei der Gemeinde der Immobilie an, um die Meldebestätigung zu erhalten
  • Der Zuschuss wird online im KfW-Zuschussportal beantragt

Achtung: Hier gilt die Antragsfrist von sechs Monaten nach dem dem Einzug!

Laden Sie dann folgende Nachweise im Portal hoch:

  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Beim Kauf der bisherigen Mietwohnung: Meldebescheinigung und formlose Kauferklärung

Daraufhin prüft die KfW-Bank Ihren Antrag auf Baukindergeld. Sofern diese Prüfung erfolgreich war, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung der Förderung. Derzeit weist die KfW-Bank auf ihrer eigenen Website jedoch daraufhin, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Zusätzlich sollten Sie beachten, dass der Anspruch auf das Baukindergeld verfällt, sobald Sie aus der Immobilie ausziehen, diese verkaufen oder vermieten. In einem solchen Fall muss die KfW-Bank informiert werden und die Zahlungen entfallen.

Kostenkalkulation mit dem Baukindergeld

Das Baukindergeld kann für Familien oder Alleinerziehende, die eine Immobilie kaufen oder bauen beziehungsweise eine Eigentumswohnung kaufen wollen, finanziell zu einer gewissen Entlastung führen. Bei Ihrer Kostenkalkulation für den Hausbau sollten Sie das Baukindergeld jedoch nicht von vornherein mit einplanen, schließlich kann der Antrag dafür erst gestellt werden, sobald man in der Immobilie eingezogen ist. Die Kostenkalkulation sollte also auch ohne das Baukindergeld problemlos funktionieren, sodass Sie sich später nicht in immensen Schulden verrennen. Bewilligt die KfW-Bank den Antrag allerdings, kann es, wie bereits erwähnt, später zu einer Entlastung bei den monatlichen Kreditraten beitragen.

Neben der Entlastung, die das Baukindergeld bei Kredite bei Neubauten bieten kann, erscheint es auch einfacher die Altbausanierung zu finanzieren. Insgesamt kann das Baukindergeld Sie also dem eigenen Zuhause ohne Miete – und Mietpreiserhöhungen – näher bringen.

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6 Kommentare zu „Baukindergeld – So nutzen Sie die neue Förderung für Familien“

  1. Super, dass Ihr das aktuelle Thema mal aufgreift und ensprechend aufbereitet. Geholfen haben auch die hinterlegten Links. Ist insgesamt etwas aufwändig. Aber kriegen wir schon hin…

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Herr Bartocsz, das stimmt. Wir hoffen wir konnten mit unseren Infos trotzdem ein bisschen Klarheit um das ganze Thema Baukindergeld bringen. Viele Grüße, das Team von Blauarbeit. 🙂

  2. Hallo Redaktion, danke für die Infos. Wisst Ihr denn, wie lange das insgesamt dauern kann, bis so ein Antrag durch ist? Schöne Grüße, Eva Frommer

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Eva, das ist leider derzeit noch nicht bekannt. Laut eigenen Angaben der KfW werden die ersten Anträge voraussichtlich im nächsten Jahr durch sein. Beste Grüße, das Team von Blauarbeit. 🙂

  3. Hallo,

    mein Freund und ich haben und ein Haus gekauft und haben auch gemeinsam kurz drin gewohnt. Dann haben wir uns in der Schwangerschaft getrennt und ich bin ausgezogen. Nun haben wir uns nach einem halben Jahr wieder vertragen und ich bin zurück gezogen. Unsere Tochter kommt in 2 Wochen auf die Welt. habe ich jetzt noch Anspruch auf Baukindergeld, wenn ich zwischenzeitlich ausgezogen bin? Habe ich jetzt erneut 6 Monate zeit den Antrag zu stellen?

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Moni, dass Sie zwischenzeitlich ausgezogen sind, dürfte eigentlich keinen Einfluss auf Ihren Anspruch haben. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen und Sie das Haus frühestens zu Beginn des Jahres 2018 gekauft haben. Werfen Sie noch einmal einen genauen Blick auf die Voraussetzungen, um zu checken, ob diese bei der Antragsstellung auch auf Sie zutreffen.

      Wir wünschen alles Gute für die Geburt & die spannende Zeit danach.
      Viele Grüße, das Team von Blauarbeit

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