Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Bei vielen Aufträgen vereinbaren seriöse Handwerksbetriebe häufig einen Besichtigungstermin der Baustelle oder des Arbeitsortes bevor Sie ein konkretes Angebot abgeben oder einen Kostenvoranschlag erstellen. Doch warum ist das sinnvoll und worauf sollte man bei einer Besichtigung mit einem Handwerker achten?
Wozu dient der Besichtigungstermin?
In erster Linie vereinbart der Handwerker den Besichtigungstermin mit Ihnen, um sich ein Bild von seiner potentiellen Arbeitsstätte zu machen und abzuschätzen, wie umfangreich der Auftrag sich gestaltet. Sofern im Auftrag nicht angegeben, führt er dabei ein Aufmaß durch, ermittelt den Materialbedarf und berät Sie bezüglich der geplanten Arbeiten.
Wenn Sie online einen Auftrag ausschreiben, sollten Sie – wenn möglich – immer Fotos anhängen und Maße angeben, um genauere Angebote zu erhalten.
Alles in allem dient der Besichtigungstermin also vor allem einer Bestandsaufnahme. Nach der Besichtigung kann der Handwerker dann ein Angebot mit einer genauen Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten und den konkreten Kosten für Sie erstellen. Darüber hinaus kann er besser abschätzen, wann er Zeit für die Ausführung des Auftrags hat, und genauer planen, wie er die Arbeit organisiert.
Wenn ein Handwerker Ihnen ein Angebot für Ihren Auftrag gemacht hat und Sie diesen angenommen haben, ist der Auftrag verbindlich für den Dienstleister, sofern es sich nicht explizit um ein sogenanntes “freibleibendes” oder “unverbindliches” Angebot handelt, denn hier können die finalen Kosten letztlich noch abweichen. Das Angebot eines Handwerkers sollte Informationen zu den Leistungen, den veranschlagten Preisen, den Materialien, der Terminplanung und gegebenenfalls zu den Fahrtkosten enthalten.
Dürfen Mieter eine Besichtigung mit Handwerkern vereinbaren?
Bei Mietobjekten werden Handwerker in der Regel vom Vermieter und nicht vom Mieter selbst bestellt. Sollte Ihnen in Ihrer Wohnung ein Mangel auffallen, melden Sie diesen zunächst beim Vermieter an und lassen diesen den Handwerker beauftragen. In seltenen Ausnahmefällen dürfen Sie auch als Mieter einen Handwerker rufen. Einen Auftrag an einen Handwerker ohne das Wissen des Vermieters zu vergeben, kann aber mitunter zur Folge haben, dass der Mieter die Handwerkerkosten selbst tragen muss.
Melden Sie einen Mangel bei dem Vermieter an und dieser organisiert Maßnahmen zur Instandhaltung oder -setzung, hat dieser auch das Recht Ihre Wohnung zu besichtigen. Der Besichtigungstermin muss aber vorher angekündigt und mit Ihnen als Mieter abgestimmt sein.
Hat der Vermieter sich mit einem Fachbetrieb in Verbindung gesetzt, kann es natürlich durchaus sein, dass die Handwerker eine Begehung Ihrer Wohnung vereinbaren möchten. Als Mieter sollten Sie dem Handwerksbetrieb dann die Begehung auch ermöglichen. Der Vermieter beziehungsweise der Fachbetrieb muss den Besichtigungstermin aber mit Ihnen abstimmen. Im besten Fall finden Sie gemeinsam einen anderen Termin, wenn Sie zu dem vom Betrieb vorgeschlagenen Zeitpunkt verhindert sind. Falls nötig müssen Sie Ihren Haustür– oder Wohnungsschlüssel oder eine Vertrauensperson übergeben, damit diese den Handwerkern den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglicht.
Seriöse Handwerker erkennen
Als Laie können Sie oft nicht ganz beurteilen, wie umfangreich der von Ihnen ausgeschriebene Auftrag am Ende wirklich ist – Nicht umsonst wollen Sie ja einen Handwerker mit der Arbeit beauftragen. Aber natürlich gibt es auch im Handwerk und vor allem auch im Internet das eine oder andere schwarze Schaf. Es gilt also: Augen auf bei der Handwerkersuche und seriöse Handwerker erkennen, bevor Sie einen Auftrag vergeben und einen Vertrag mit dem Handwerker schließen.
Anzeichen für seriöse Handwerker sehen unter anderem wie folgt aus:
- Qualifikationen (z.B. Gesellen- oder Meisterbrief, Referenzen)
- Gute Bewertungen vorheriger Auftraggeber
- Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme
- Eine gute Handwerker-Website
- Wunsch nach einem Besichtigungstermin
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Beratung und Erklärung bezüglich der anfallenden Handwerksarbeiten
- Erstellung eines Angebotes inklusive transparenter Kostenveranschlagung
Handwerker-Knigge: Wie verhalte ich mich beim Besichtigungstermin?
Bei einem Besichtigungstermin mit dem Handwerker sollten Sie ein paar Dinge beachten, damit dieser erfolgreich wird und zu einem erfolgreichen Auftrag führen kann. Achten Sie also auf folgende Dinge, wenn ein Handwerker Sie zur Begehung besucht.
Besichtigungstermin vorbereiten
Sie müssen Ihre Wohnung nicht auf Hochglanz polieren, nur weil Sie Besuch von einem Handwerker erhalten – Im Chaos sollte die Wohnung aber natürlich auch nicht versinken. Eine gewisse Vorbereitung vor dem Besichtigungstermin ist also durchaus lohnenswert. Sorgen Sie also dafür, dass man Ihre Wohnung problemlos betreten kann und vor allem, dass die potentielle Arbeits- beziehungsweise Baustelle für den Handwerker gut erreichbar und begehbar ist.
Gute Kommunikation
Ohne gute Kommunikation kommt man meist nicht zum gewünschten Ergebnis. So lohnt es sich möglichst genau und klar zu formulieren, wo es Probleme gibt und was erledigt werden soll. Mit vagen Angaben kann man meist nicht viel anfangen, schildern Sie also so genau wie möglich, was Ihnen aufgefallen ist und was Sie von dem Handwerker erwarten.
Freundlicher und direkter Umgang
Dass man dem Dienstleister mit einem freundlichen Umgangston begegnen sollte, ist wohl nicht der Rede wert, zu einem respektvollen Umgang kann aber noch mehr gehören. So freuen sich beispielsweise sicher viele Handwerker darüber, wenn Sie Ihnen ein Getränk anbieten. Auch ein kurzer Smalltalk sollte in der Regel drin sein. Ein langes Gespräch ist aber nicht nötig. Haben Sie beispielsweise noch andere Verpflichtungen ist es kein Problem darauf zu verweisen und mit der fachlichen Besichtigung fortzuführen.
Sie dürfen aber auch durchaus direkt sein, wenn es beispielsweise um die Nutzung der Toilette oder die Schuhe geht. Zwar ist es nicht für alle Handwerker möglich Ihre Schuhe auszuziehen, da diese als Teil der Arbeitskleidung für die nötige Sicherheit sorgen, es ist aber Ihr gutes Recht darum zu bitten, die Schuhe beim Betreten der Wohnung auszuziehen oder eine Nutzung der Toilette nur im Sitzen zu verlangen.