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Wohnung streichen bei Auszug?

Letzte Aktualisierung am 12. September 2019 von Mika Lehmann

Sobald die neue Wohnung gemietet ist, beginnt der Umzugsstress. Gern vergessen wird bei all der Vorfreude auf das neue Zuhause oft die alte Wohnung. Viele Vermieter fordern allerdings, dass die Mieter ihre alte Wohnung renoviert übergeben – konkret bedeutet das meist: frisch gestrichen. Doch heißt das, dass ich alle Wände weiß streichen muss? Wir erklären Ihnen, was Sie beim Streichen der Wohnung vor der Übergabe beachten sollten.

In Kürze

  • Anstrich von den Klauseln im Mietvertrag abhängig
  • Die Wohnung muss vor dem Mietverhältnis auch renoviert gewesen sein
  • Weiß darf nicht als Wandfarbe vorgeschrieben werden
  • Wände müssen jedoch neutral gestrichen werden

Muss man überhaupt streichen?

Ob Mieter vor ihrem Umzug ihre Wohnung streichen müssen, ist abhängig vom Mietvertrag. Genauer gesagt von den Renovierungsklauseln. Durch diese verpflichtet der Vermieter seinen Mieter nämlich zur Renovierung. Voraussetzung dafür ist der Zustand der Wohnung vor dem Einzug und die jeweilige Formulierung.

Achtung: Starre Renovierungsklauseln sind unzulässig!

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Müssen die Wände und Decken vor der Übergabe weiß gestrichen werden?

Wie der Mieter die Wände und Decken seiner Wohnung im Mietzeitraum streicht, ist natürlich ihm selbst überlassen. Der Vermieter darf keinerlei Vorschriften in Bezug auf die Wandfarbe machen – ganz egal wie bunt oder unkonventionell diese sind – solange das Mietverhältnis besteht. Das gilt nicht nur für Wände und Decken sondern beispielsweise auch für die Lackierung von Türen oder Fensterrahmen. Wichtig ist dabei nur, die Bausubstanz der Wohnung durch die Gestaltung nicht nachhaltig zu verändern.

Sobald das Mietverhältnis sich allerdings dem Ende zuneigt, ändert sich dieses Verhältnis. Das bedeutet der Vermieter kann im Mietvertrag verlangen, dass Mieter vor der Übergabe die Wände streichen. Allerdings sind auch hier starre Farbvorgaben unzulässig, die Wände der Wohnung weiß zu streichen darf der Vermieter also nicht explizit vorschreiben. Sobald der Mieter gekündigt hat, will der Vermieter die Wohnung jedoch so schnell wie möglich neu vermieten. Um das so problemlos wie möglich zu gewährleisten, darf der Mieter das nicht behindern und kann zum Streichen der Wohnung verpflichtet werden. Auch, wenn weiß als Wandfarbe nicht explizit vorgeschrieben werden darf, läuft es am Ende meist auf typische Wandfarben hinaus. Denn der Vermieter kann “neutrale” Wandfarben verlangen. Gleiches gilt auch für das Streichen von Türen, Fensterrahmen und der Decke.

Bei Tapeten sieht es ähnlich aus, eine bestimmte Tapetenart wie Rauhfaser darf nicht vorgeschrieben werden. Solange die Tapete den neutralen Gestaltungsvorgaben entspricht, muss diese nicht entfernt werden. Ausgefallene Tapeten und Muster oder Fototapeten sollten Mieter allerdings entfernen und durch neutrale Tapetenarten austauschen.

Müssen professionelle Maler die Wohnung streichen?

Wände müssen vor dem Auszug aus der Wohnung nicht von professionellen Malern gestrichen werden. Der Mieter kann sich auch selbst um den neuen Anstrich kümmern, sofern er das auch fachgerecht tut. Laien, die wenig Erfahrung mit dem Streichen von Wänden haben, sollten daher besser doch einen professionellen Betrieb mit dem Streichen der Wohnung vor dem Auszug betrauen. Ein Maler kann die fachgerechte Ausführung gewährleisten. Das beugt auch späteren Streitigkeiten vor.

Wann muss man nicht streichen?

Der Mieter muss die Wohnung vor seinem Auszug nicht streichen, wenn diese ihm selbst in unrenoviertem Zustand übergeben wurde. Zusätzlich sind Klauseln wie “alle 2 Jahre muss gestrichen werden” im Mietvertrag nicht zulässig. Wie bereits erwähnt sind auch Beschränkungen auf eine bestimmte Wandfarbe für die Wohnung unwirksam. Die Gültigkeit von Renovierungsklauseln richtet sich nach dem Bedarf einer Renovierung. Sollten die Klauseln im Mietvertrag also unzulässig sein, muss der Mieter der Wohnung auch keinen neuen Anstrich verpassen. Das muss der Vermieter dann selbst tun. Wichtig ist im Mietrecht, dass der Mieter die Bausubstanz der Wohnung während des Mietverhältnisses nicht nachhaltig verändert hat.

Wohnung streichen: Vor dem Auszug mit einplanen

Sobald also der Auszug aus der Wohnung ansteht, sollten Sie einen neuen Anstrich auf jeden Fall früh genug mit einplanen. Prüfen Sie vorher auch noch einmal die Klauseln in Ihrem Mietvertrag. Sollten Sie im Umzugsstress keine Zeit mehr aufbringen können, um die Wohnung zu streichen, können Sie natürlich einen professionellen Maler damit beauftragen. Auch hier sollten Sie frühzeitig planen und die Kosten für den Wohnungsanstrich prüfen, um einen geeigneten Betrieb zu finden.

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