Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Als Mieter hat man gemäß § 535 BGB Anspruch auf ein einwandfreies und zumutbares Mietobjekt – dementsprechend ist der Vermieter auch für die Mängelbeseitigung und die Instandhaltung von diesem verantwortlich. Für Mängel muss also in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung aufkommen. Die Bestellung eines Handwerkers erfolgt daher regulär auch durch den Vermieter. Doch wie sollte man bei Mängeln generell verfahren, wann darf man als Mieter selbst einen Handwerker rufen und welche Reparaturen muss der Vermieter zahlen?
Mängelbeseitigung durch den Vermieter
Selbst einen Handwerker zu rufen sollte als Mieter bei den meisten Mängeln zunächst nicht der erste Schritt sein. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung darüber einen Handwerker zu rufen nämlich dem Vermieter. Dieser hat das Recht selbst zu entscheiden, wie er den Mangel beseitigen und das Mietobjekt instand halten möchte.
Als Mieter ist man gleichzeitig aber auch in der Pflicht größere Schäden am Mietobjekt zu verhindern: Der erste Schritt sollte also stets die Information des Vermieters oder der Hausverwaltung sein – eine sogenannte Mängelanzeige. Der Vermieter kümmert sich dann um die Mängelbeseitigung, indem er diese entweder selbst vornimmt, einen Handwerker bestellt oder den Mieter ausdrücklich darum bittet einen Handwerker zu beauftragen. In einem solchen Fall kommt dann auch der Vermieter für die Begleichung der Handwerkerrechnung auf – sofern der Schaden nicht vom Mieter selbst verursacht wurde, es sich um einen Bagatellschaden wie Kratzer am Türrahmen handelt oder der Mieter diese Mängel bei der Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses hingenommen hat.
In manchen Fällen ist es als Mieter jedoch zusätzlich sinnvoll eine Frist für die Mängelbeseitigung zu setzen. Sollte der Winter nahen und die Heizung geht nicht ist eine solche Frist durchaus legitim, da man als Mieter einen funktionierenden Heizkörper verlangen kann.
Selbst einen Handwerker zu rufen ohne den Vermieter in Kenntnis zu setzen, kann letztendlich dazu führen, dass man als Mieter auch selbst für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen muss. Handelt es sich also um keinen akuten Notfall, sollte man als Mieter vorerst keinen Handwerker rufen ohne die Zustimmung des Vermieters erhalten zu haben.
Eine Mängelanzeige schreiben
Wie bereits erwähnt sollte man als Mieter dem Vermieter die vorliegenden Schäden und Mängel über eine Mängelanzeige mitteilen. Diese erfolgt in der Regel schriftlich und beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Mängel sowie eine Frist zur Beseitigung von diesen. Eine solche Frist sollte allerdings angemessen sein, üblich sind häufig zwei Wochen – es kommt aber auch auf die Umstände an. Zusätzlich kann es als Mieter nicht schaden, die Mängel ausführlich zu dokumentieren, indem man diese beispielsweise fotografiert oder durch Zeugen begutachten lässt und protokolliert. Die Informationspflicht gegenüber dem Vermieter ist ausdrücklich auch dessen gutes Recht, da nur so mögliche Folgeschäden vermieden werden können.
Falls die Mängel in der Mietwohnung des Mehrfamilienhauses oder dem gemieteten Einfamilienhaus nicht unerheblich sind und zu einer Beeinträchtigung führen, hat der Mieter gemäß § 536 BGB Anspruch auf eine Minderung der Miete für diesen Zeitraum.
Handwerker als Mieter selbst rufen
Jedoch kann es auch zu Situationen kommen, in denen man als Mieter selbst einen Handwerker beauftragen darf. Die Kosten muss dann trotzdem der Vermieter übernehmen. Dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmen:
Der Vermieter bleibt untätig
Niemand ist gekommen um den Spülkasten zu reparieren, die Heizung geht immer noch nicht oder es fließt weiterhin kein warmes Wasser? Dann ändern sich die Rechte des Mieters – schließlich muss das Mietobjekt auch bewohn- und zumutbar sein. Zunächst sollte ein Teil der Miete als Druckmittel einbehalten werden – in schweren Fällen kann sogar die ganze Miete einbehalten werden. Außerdem sollte erneut eine Frist angesetzt werden. Darin kann der Mieter anmerken, dass er, falls der Mangel innerhalb der Frist nicht beseitigt wird, selbst einen Handwerker bestellen wird.
Ist die Frist verstrichen und keine Reparatur oder Ausbesserung erfolgt, kann der Mieter eigenständig einen Klempner rufen, um den Spülkasten zu reparieren, einen Heizungsbauer mit der Ausbesserung der Heizung beauftragen oder einen Anlagenmechaniker für die Reparatur des Warmwasserboilers bestellen – kurzum in einem solchen Fall darf man als Mieter selbst einen Handwerker rufen.
Anders als, wenn man sofort eigenständig einen Handwerker hinzuzieht, muss der Vermieter in einem solchen Fall für die entstehenden Kosten aufkommen. Um dies geltend zu machen, kann der Mieter die vorgestreckten Kosten einmalig mit der nächsten Miete verrechnen und diese um den angefallenen Betrag mindern. Nur unverhältnismäßige Rechnungen muss der Vermieter nicht vollständig übernehmen.
Handwerker-Notdienst bei akutem Notfall
In manchen Fällen ist eine sofortige Beseitigung des Mangels notwendig, wenn es sich beispielsweise um einen Notfall oder eine Gefährdung handelt und nur so ein größerer Schaden am Mietobjekt oder dem leiblichen Wohl verhindert werden kann. Liegt beispielsweise ein Rohrbruch vor, ist oft schnelles Handeln erforderlich, um einen größeren Wasserschaden sowie daraus resultierende Folgeschäden wie feuchte Wände oder einen Hausschwamm– bzw. Schimmelbefall zu verhindern. Oder es tritt ein Schaden an der Elektronik auf, an den man sich lieber selbst nicht wagen möchte, weshalb nur ein Elektriker-Notdienst helfen kann.
Oft bleibt in einer solchen Notlage keine Zeit sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen oder dieser ist beispielsweise am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht nicht erreichbar, sodass man keine Möglichkeit hat zu erfragen, ob man als Mieter einen Handwerker rufen darf. Sollte dieser Fall eintreten ist es Mietern gestattet selbstständig einen Handwerker zu kontaktieren und zum Mietobjekte zu bestellen. Bestenfalls versucht man weiterhin den Vermieter telefonisch zu erreichen, um ihn sowohl über den Schaden als auch die eigenmächtige Beauftragung eines Handwerkers zu informieren. Um später nachweisen zu können, dass eine sofortige Mitteilung erfolgte, sollte man sich eine Gesprächsnotiz machen.
In einem Notfall streckt man als Mieter die Kosten für den Handwerker-Notdienst zunächst vor. Die erforderlichen Aufwendungen kann er seinem Vermieter aber in Rechnung stellen oder mit der nächsten Miete verrechnen.
Fazit: Selbst Handwerker rufen oder abwarten?
Grundsätzlich möchte man als Mieter nicht auf den Kosten für eine Reparatur oder Instandsetzung durch einen Handwerker sitzen bleiben. Da man bei einer eigenmächtigen Beauftragung aber auch die Rechnung unterschreibt, liegt die Zahlung zunächst bei einem selbst.
Handelt es sich nicht um einen Notfall, der sofort beseitigt werden muss, sollte man also immer zunächst eine Mängelanzeige an den Vermieter schreiben. Dann gilt es abzuwarten bis der Vermieter die Verantwortung für die Beseitigung des Mangels übernimmt. Sollte das innerhalb einer angemessenen Frist nicht geschehen, sind Mieter dazu berechtigt, selbst einen Handwerker zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt dann der Vermieter. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Kleinreparatur in manchen Mietverträgen, welche die Kosten für kleinere Maßnahmen auf den Mieter abwälzen.
Achtung: Man kann nur die Kosten für die nötigen Leistungen, also beispielsweise die Reparatur einer Anlage und nicht der Austausch bzw. die Installation einer neuen Anlage, vom Vermieter zurückverlangen
Hat man nicht versucht den Vermieter in Kenntnis zu setzen und bei dem Mangel handelt es sich um keinen akuten Notfall, ruft als Mieter aber trotzdem selbst einen Handwerker, muss man auch selbst für die anfallenden Kosten aufkommen.
Bildquelle: Ivan Kruk/stock.adobe.com
Gut zu wissen, dass man bei Schäden immer den Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren soll. Am Wochenende musste ich einen Fachmann anrufen. Es war ein Notfall! Nun bin ich für das nächste Mal gut informiert. Danke!
Ich habe in meinerWohnung, eine akute Rohrverstopfung für die Beseitigung mein Vermieter nicht haftbar gemacht werden möchte. Ich soll mir einen Handwerker ins Haus kommen lassen, und auch die Kosten hierfür übernehmen. Die Kosten hierfür sind erheblich. Was tun?
In diesem Fall sollten Sie am besten einen Mieterverein in der Nähe kontaktieren. Diese haben auch Juristen und können Ihnen sagen, was der nächste Schritt sein sollte.
Mein miet Haus neben mein Haus ich bin immer im Haus Rentner mein Mieter einfachen ein Rohr Reiniger Firma bestellt (ohne meine wissen ) und Rechnung zu mir Mail geschickt muss ich bezahlen als vermieter
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Normalerweise sollte der Mieter zuerst versuchen, Sie zu erreichen und Sie müssten einen Handwerker rufen. Es könnte sich um einen Notfall gehandelt haben, zum Beispiel wenn man die einzige Toilette in der Wohnung nicht mehr ohne einen Handwerker nutzen kann. Am besten Sie besprechen das mit dem Mieter und entscheiden dann.
Unser Wohnblock wurde saniert. Nach einem Jahr Sanierung ist 2022 die Sanierung abgeschlossen. Ich wohe im EG. Nachdem die Haustüre (2 in der Nähe meiner WG Türe) während der Arbeitszeiten immer offen standen, hat es durch die Feuchtigkeit meine WG Türe verzogen und dichtet nicht mehr ab. Habe schon mehrmals dem Vermieter geschrieben, aber er reagiert nicht drauf. Vom Treppenhaus das Licht scheint durch und jedes Gespräch von draußen höre ich. Kann ich mir einen Hanwerker holen auf Kosten des Vermieters?